KletterZ´ darf am 22.03.2021 nicht geöffnet werden
"Weitere Lockerungen ab dem 22.03.2021, gemäß § 27 Absatz 1 der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung dürfen nicht allein durch die Kreisverwaltungsbehörde beschlossen werden, sondern setzen das Einverständnis des bayerischen Gesundheitsministeriums voraus. Das Landratsamt Miesbach hat heute einen Antrag auf Lockerungen ab kommenden Montag beim bayerischen Gesundheitsministerium gestellt. Dem Antrag des Landratsamtes auf weitere Lockerungen wurde nicht stattgegeben. Begründung: "Aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen kann bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage i.S.v. § 27 der 12. BayIfSMV ausgegangen werden. Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in den nächsten Tagen 100 übersteigt. Bis auf Weiteres wird das Einvernehmen zu Öffnungsschritten nach § 27 BayIfSMV vom StMGP nicht erteilt; es sind zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22.03.2021 abzuwarten." Das Landratsamt Miesbach kann daher ab kommenden Montag keine Lockerungen, wie ursprünglich in der Bayerischen Öffnungsstrategie vorgesehen erlauben."
Bleibt gesund und hoffentlich bis Bald